Kranke, bruch- und kippgefährdete Bäume
müssen entfernt werden. Unser qualifiziertes
Team beherrscht für alle örtlichen Gegebenheiten
unterschiedliche Arbeitsmethoden.
Dies kann im Ganzen oder auf engstem Raum
stückweise erfolgen.
Im Sinne unserer Kunden arbeiten wir jeweils
mit der wirtschaftlichsten Arbeitsmethode:
• Direktfällung vom Boden im freien Fall
• Hubarbeitsbühne
• Seilklettertechnik (SKT)
• Telekran
• moderne Abseiltechnik (Rigging)
Die verbleibenden Stubben können im Anschluss
mit einer Stubbenfräse entfernt werden.
Baumbesitzer sind für die Verkehrssicherheit ihrer Bäume verantwortlich. Die »Verkehrssicherungspflicht« legt fest, dass ein Baumeigentümer dafür zu sorgen hat, dass von einem Baum keine Gefahr ausgeht, bzw. entsprechende Maßnahmen einzuleiten sind, um Dritte zu schützen. Dies gilt auch für Privatleute und demzufolge auch für Bäume in Privatgärten. Der Eigentümer muss also dafür sorgen, dass ein Baum stabil und standsicher ist. Wenn er dieser Pflicht nicht nachkommt, dann kann er für Schäden, die durch den Baum verursacht werden – wie z. B. durch herabfallende Äste oder Umsturz – haftbar gemacht werden (§ 823 Abs. 1 BGB). Das bedeutet, dass er u. U. Schadensersatz oder Schmerzensgeld an den Geschädigten zahlen muss. Der Baumeigentümer ist in der Beweispflicht und muss nachweisen, dass er alle ihm zumutbaren (Schutz-)Vorkehrungen getroffen hat und somit tatsächlich nicht für den verursachten Schaden zur Rechenschaft gezogen werden kann.
Oberstes Ziel ist es, Bäume zu erhalten. Um Fehler im Baum zu erkennen steht eine eingehende Kontrolle an erster Stelle, um Fehlentwicklungen zu erkennen und Korrekturen fachgerecht durchzuführen. Durch Ausbildung und ständige Weiterbildungen ist unser Team in der Lage, die Baumpflege nach den aktuellen anerkannten Regeln der ZTV-Baumpflege auszuführen. Mit Hubarbeitsbühne oder mit der baumschonenden Seilklettertechnik (SKT) finden wir für jedes Gehölz die richtige Lösung.